Bienenzuchtförderung

Die Imker / Die Imkerinnen der Gemeinde Rutzenham werden wie folgt unterstützt:

  • Bio-Futtergeld € 60  pro Imker und Jahr (nur Bio-Futter!)
  • Neuankauf pro Reinzuchtköniginnen je € 15  (maximal 2 pro Imker und Jahr)


Voraussetzung:
Die Imkerin / Der Imker ist in der Gemeinde Rutzenham mit Hauptwohnsitz gemeldet und der Bienenstock befindet sich ebenfalls im Gemeindegebiet.

Zusatz:
Gewerbliche Imker sind von dieser Förderung ausgenommen.

Die entsprechenden Rechnungen müssen dem Gemeindeamt vorgelegt werden.