Tierzuchtförderung

Für jeden vorgelegten Beleg- bzw. Besamungsschein leistet die Gemeinde einen Kostenbeitrag.
Der Zuschuss beträgt € 6,50.


Die Rinderbesitzer werden besonders darauf hingewiesen, dass die Beleg- bzw. Besamungsscheine
 bis spätestens 20. Dezember des Antragsjahres 
beim Gemeindeamt vorzulegen sind, da die Abrechnung noch im ablaufenden Jahr erfolgt. Später eintreffende Scheine können nicht mehr berücksichtigt werden.