Tierzuchtförderung

Für jeden vorgelegten Beleg- bzw. Besamungsschein leistet die Gemeinde einen Kostenbeitrag.
Der Zuschuss beträgt € 6,50.


Die Rinderbesitzer werden besonders darauf hingewiesen, dass die Beleg- bzw. Besamungsscheine
 bis spätestens 20. Dezember des Antragsjahres 
beim Gemeindeamt vorzulegen sind, da die Abrechnung noch im ablaufenden Jahr erfolgt. Später eintreffende Scheine können nicht mehr berücksichtigt werden.


Die Förderung kann nur von Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Rutzenham beantragt werden.